Regelungen zum Arbeitsdienst ab 2025
Allgemeines:
Der Arbeitsdienst wird von jedem Mitglied, der in der laufenden Saison das 16.
Lebensjahr vollendet hat, geleistet.
Umfang
Gemäß Beschluss der Abteilungsversammlung liegt der zu leistende Stundenumfang
bei 6 Stunden pro Mitglied.
Versäumnis
Im Falle des Nichtableistens wird dem Mitglied ein Betrag von 20€/Std. in Rechnung gestellt, entsprechend max. 120,00 €.
Der Betrag wird zu Beginn des Folgejahres durch den Kassenwart eingezogen.
Die Einzugsermächtigung gilt hierfür trotz wirksamer Kündigung.

Möglichkeiten
Die Arbeitsstunden können folgendermaßen abgeleistet werden:
- Arbeitsdienst zu Saisonbeginn und Saisonende
- Übernahme von verschiedenen Tätigkeiten im Außenbereich der Anlage bzw.
im Innenbereich des Clubhauses - Individuelle oder regelmäßige Unterstützung im Jugendbereich (Betreuung
Punktspiele, Vereinsmeisterschaften sowie Tenniscamp, etc.) - Organisation der einzelnen Vereinsaktivitäten wie z.B. LK-Turnier,
Stadtmeisterschaften etc. - weitere Arbeitsdienste in Abstimmung mit dem Vorstand
Dokumentation
Die Dokumentation der Stunden erfolgt über das „Arbeitsdienst-Buch“, das im
Clubhaus an der Pinnwand hängt.
Die Dokumentation erfolgt auf Vertrauensbasis.
Um wahrheitsgemäßes Eintragen wird gebeten!
Bei Rückfragen könnt Ihr hier gerne eine E-Mail schreiben
Für Fragen und Anregungen hat Euer Vorstand immer ein offenes Ohr!