Regelungen zum Arbeitsdienst ab 2025

Allgemeines:

Der Arbeitsdienst wird von jedem Mitglied, der in der laufenden Saison das 16.
Lebensjahr vollendet hat, geleistet.

Umfang

Gemäß Beschluss der Abteilungsversammlung liegt der zu leistende Stundenumfang
bei 6 Stunden pro Mitglied.

Versäumnis

Im Falle des Nichtableistens wird dem Mitglied ein Betrag von 20€/Std. in Rechnung gestellt, entsprechend max. 120,00 €.

Der Betrag wird zu Beginn des Folgejahres durch den Kassenwart eingezogen.
Die Einzugsermächtigung gilt hierfür trotz wirksamer Kündigung.

Tennis Platzreinigung

Möglichkeiten

Die Arbeitsstunden können folgendermaßen abgeleistet werden:

  • Arbeitsdienst zu Saisonbeginn und Saisonende
  • Übernahme von verschiedenen Tätigkeiten im Außenbereich der Anlage bzw.
    im Innenbereich des Clubhauses
  • Individuelle oder regelmäßige Unterstützung im Jugendbereich (Betreuung
    Punktspiele, Vereinsmeisterschaften sowie Tenniscamp, etc.)
  • Organisation der einzelnen Vereinsaktivitäten wie z.B. LK-Turnier,
    Stadtmeisterschaften etc.
  • weitere Arbeitsdienste in Abstimmung mit dem Vorstand

Dokumentation

Die Dokumentation der Stunden erfolgt über das „Arbeitsdienst-Buch“, das im
Clubhaus an der Pinnwand hängt.
Die Dokumentation erfolgt auf Vertrauensbasis.

Um wahrheitsgemäßes Eintragen wird gebeten!

Bei Rückfragen könnt Ihr hier gerne eine E-Mail schreiben

Für Fragen und Anregungen hat Euer Vorstand immer ein offenes Ohr!